Tippgeberprovision

Schnell verdientes Geld  - Werden Sie zum Tippgeber!

Wenn eine Person oder Firma aus Ihrem Umfeld eine Immobilie oder ein Grundstück im Landkreis Aichach-Friedberg, Augsburg und Einzugsgebiet Ingolstadt und München zum Verkauf anbieten will, geben Sie uns Bescheid. Informieren Sie den Verkaufsinteressenten mit unserem Formular über Ihr Vorhaben Tippgeber bei der Wittelsbacher Immobilien GmbH werden zu wollen.

Kontaktaufnahme

Sie schreiben uns dazu einfach eine E-Mail () oder rufen uns an unter +49 (0) 8251 – 20 44 00. Sie geben uns den Tipp und wir nehmen Kontakt zu Ihrem Immobilientipp auf. Wir kümmern uns um Marketing, Rechtliches und den Verkauf und Sie erhalten Ihre Tippgeberprovision in Höhe von 10 % der Nettocourtage von uns überwiesen.

Wer kann Tippgeber für Immobilien sein?

Grundsätzlich kann jede geschäftsfähige Person als Tippgeber für die Wittelsbacher Immobilien GmbH tätig werden. Ausgenommen sind Personen, die in der Immobilie leben oder mit dem Immobilienbesitzer verheiratet sind. Ebenfalls sind bestimmte Berufsgruppen ausgenommen.

Wie hoch ist die Tippgeberprovision

Die Provision als Tippgeber bei der Wittelsbacher Immobilien GmbH beträgt 10 % der an uns gezahlten Netto Courtage.
Hierzu eine Rechnung mit beispielhaften Zahlen:

Verkaufspreis der Immobilie: 500.000 €
Unsere Netto Courtage: 30.000,00 € (6 % vom Verkaufspreis)
Ihre Provision für einen erfolgreichen Tipp: 3.000,00 € (10 % von unserer Netto Courtage)

Wie lange ist der Tipp gültig?
  • Das Objekt aus Ihrem Tipp ist uns noch nicht bekannt.
  • Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers des betreffenden Objektes.
  • Das Objekt wird aktuell noch nicht beworben.
  • Der Eigentümer des Objektes hat noch keinen Maklervertrag abgeschlossen.
  • Einverständnis des Eigentümers für die Weitergabe seiner Daten an uns und der Kontaktierung durch uns haben Sie eingeholt.
  • Wittelsbacher Immobilien GmbH behält sich das Recht vor, einen eingegangenen Immobilientipp ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  • Sollten zu ein und demselben Objekt mehrere Tipps eingehen, so entsteht nur mit dem ersten Tippgeber eine Provisionsvereinbarung.
  • Das Objekt befindet sich im Landkreis Aichach-Friedberg, Augsburg, dem Einzugsgebiet von Ingolstadt oder München.
  • Sie sind volljährig.
Wie kommt der Provisionsanspruch für den Tippgeber zustande?
  • Aus dem abgegebenen Tipp entsteht ein Qualifizierter Makleralleinauftrag mit dem Eigentümer des Objektes und der Wittelsbacher Immobilien GmbH
  • Ihr Tipp hat durch diesen Qualifizierten Makleralleinauftrag zu einem rechtswirksamen und notariell beglaubigten Kaufvertrag geführt.
  • Die Provision des Verkäufers ist nach dem Abschluss des Kaufvertrages bei und auf dem Konto eingegangen.
Was müssen Sie steuerrechtlich beachten?

Pro Kalenderjahr dürfen Sie als Privatperson 256,00 € bei gelegentlichen Vermittlungen steuerfrei als Provisionen dazuverdienen. Wenn Sie darüber liegen, dann müssen Sie Provisionseinnahmen als sonstige Leistungen versteuern. Sprechen Sie hierfür unbedingt mit Ihrem Steuerberater. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie darüber liegen, damit wir Sie umsatzsteuerrechtlich korrekt abrechnen können.